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Auslegung des 2. Entwurf des
Flächennutzungsplans mit Stand 04/07
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer
Sitzung am 14.06.2007 den 2. Entwurf des Flächennutzungsplans
mit Stand 04/07 gebilligt und die erneute öffentliche Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Eine
öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs wurde erforderlich, da
aufgrund der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, sowie der Öffentlichkeit Änderungen
erfolgten.
Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplans umfasst das gesamte
Stadtgebiet der Stadt
Werder (Havel) einschließlich der Ortsteile Bliesendorf, Derwitz,
Glindow, Kemnitz, Petzow, Phöben, Plötzin und Töplitz. Die
Fläche des Stadtgebietes umfasst rund 116 km². Die Stadt Werder
(Havel) grenzt an die Landeshauptstadt Potsdam, die Stadt
Ketzin, die Gemeinde Groß Kreutz (Havel), die Gemeinde Kloster
Lehnin, die Stadt Beelitz und die Gemeinde Schwielowsee.
Der Flächennutzungsplan besteht aus der Planzeichnung mit Stand
04/07 mit den Beikarten Schutzgebiete und Bodendenkmale Teil A
und B mit Stand 08/06, der Begründung mit Umweltbericht mit
Stand 04/07 und der Fortschreibung des Landschaftsplans 2.
Entwurf mit Stand 05/07 mit Entwicklungskonzept und
Steganlagenkonzept mit Stand 08/06.
Des weiteren werden wesentliche umweltrelevante Stellungnahmen
aus den vorangegangenen Beteiligungsverfahren der Behörden, die
Belange des Umweltschutzes (Gewässer- und Uferschutz,
Trinkwasser/ Abwasser, Altlasten, Vermeidung von Emission),
einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege
(Landschaftsschutzgebiete, Eingriffe in Natur und Landschaft)
beinhalten, ausgelegt.
Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit vom
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03.09. 2007 bis 05.10.2007
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in der Stadtverwaltung Werder (Havel), Eisenbahnstraße 13/14, in
14542 Werder (Havel) im
Flurbereich des Erdgeschosses.
Die Einsichtnahme ist zu folgenden Zeiten möglich:
Montag 8:00 - 12:00 13:00 15:00
Dienstag 8:00 - 12:00 13:00 18:00
Mittwoch 8:00 - 13:00
Donnerstag 8:00 - 12:00 13:00 16:00
Freitag 8:00 - 12:00
und nach Vereinbarung. |
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