Aktuelle Entwicklung:
09. Juli 2004: Der Bundesrat hat das die Bundesstrassen
betreffende Gesetz des Bundesverkehrswegeplanes (Fünftes
Gesetz zur Änderung des Fernstraßenaus-baugesetzes) nicht
an den Vermittlungsausschuss verwiesen und damit ohne
Änderungen passieren lassen.
01. Juli 2004: Der Bundestag hat den Gesetzentwurf des
Verkehrsausschusses zum Fernstraßenausbaugesetz beschlossen
und damit den Bundesverkehrswegeplan in abgeänderter Form
Gesetz werden lassen.
Dabei blieb es bei den Kompromissen hinsichtlich der
Einstufung des Bundesstrassenprojektes Ortsumgehung Potsdam
bzw. Netzverknüpfung in den vordringlichen bzw. weiteren Bedarf:
Bis auf die Havelspange (Verbindung B1 - B2 über den Templiner
See) sind alle anderen Abschnitte in den
weiteren Bedarf, jedoch teilweise mit Planungsrecht,
eingestuft worden.
Durch die Möglichkeit
für den Werderaner Abschnitt - trotz der Einstufung in den
weiteren Bedarf - Planungsrecht zu schaffen, ist die Gefahr
einer Umsetzung
aber noch lange nicht gebannt und die Stadt Werder könnte ab 2015 durch
eine solche Trasse zerschnitten werden: |